Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Team Reifen-Union GmbH & Co Top Service Team KG


1. Allgemeines

Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Verträge, die wir mit Abnehmern und Lieferanten (im Folgenden: Kunde) unabhängig von ihrer Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer schließen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.


2. Angebote, Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Mit der Bestellung einer Ware oder einer Leistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende      Vertragsangebot binnen 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme können wir schriftlich, mündlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung erklären.


3. Preise, Zahlung, Verzug, Sicherheitsleistung, Mahn- und Rücklastschriftkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

3.1 Wir erbringen unsere Leistungen zu den Preisen, die in unserer am Tag des Vertragsschlusses dem Kunden verfügbaren Preisliste ausgewiesen sind.

3.2 In Höhe des Wertes der von uns erbrachten Teilleistungen sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

3.3 Mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung ist das Entgelt sofort mit Erhalt unserer Leistung zu zahlen. Ein etwaig vereinbarter Skontobetrag ist nur abzugsfähig, wenn die betreffende Zahlung innerhalb der Skontofrist bei uns gutgeschrieben ist und sich der Kunde nicht mit anderen Forderungen zum Zeitpunkt der Zahlung uns gegenüber in Verzug befindet.

3.4 Überschreitet der Kunde ein ihm gewährtes Zahlungsziel, kommt er auch ohne Mahnung mit Ablauf des letzten Tages des gewährten Zahlungsziels in Verzug. Wir sind berechtigt, bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft bereits ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, zumindest den gesetzlichen Fälligkeitszins zu verlangen.

3.5 Ziehen wir unsere Forderungen auf Wunsch des Kunden im Wege der Lastschrift ein, hat der Kunde für jeden Fall einer Rücklastschrift neben den uns von Dritten in Rechnung gestellten Rücklastschriftkosten den für uns mit der Bearbeitung der Rücklastschrift verbundenen Bearbeitungsaufwand mit 5,-€ zu erstatten. Unserem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises belassen, uns sei insoweit kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist der Kunde im Verzug, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, erstattet uns der Kunde für jede ihm gegenüber nach Verzugseintritt ausgesprochene Mahnung 5,-€. Ziff. 3.3 Satz 2 gilt entsprechend.

3.6 Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht.

3.7 Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die älteste der fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verrechnen, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung, es sei denn der Kunde hat bis zum Zahlungseingang bei uns eine anderweitige Tilgung bestimmt. 3.8 Der Kunde kann seine uns gegenüber bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354a HGB nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte abtreten.


4. Lieferung, Gefahrübergang
 
4.1 Sofern wir mit dem Kunden nicht individuell etwas anderes vereinbart haben, ist für unsere Lieferung die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. 4.2. Ist der Kunde Unternehmer und wird im Einzelfall Versand vereinbart, so versenden wir die Ware stets auf Wunsch des Kunden gemäß § 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten; der Kunde hat auch die Kosten für Verpackung und nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nicht ausdrücklich schriftlich frachtfreie Lieferung vereinbart ist,
zu tragen.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderung aus der Lieferung vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

5.2 Der Kunde ist verpfl ichtet, die Ware pfl eglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese Arbeiten auf seine Kosten durchzuführen.

5.3 Der Kunde ist verpfl ichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnungswechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung einer der vorstehenden Pfl ichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Für den Fall des Herausgabeverlangens gestattet uns der Unternehmer hiermit, unsere Ware an jedem Ort wieder in Besitz zu nehmen und -soweit erforderlich- zu demontieren. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Unternehmer unwiderrufl ich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

5.4 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Im Falle des Weiterverkaufs ist er verpfl ichtet, mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Vorbehalt offenzulegen (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt).

5.5 Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirbt. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Das Gleiche gilt hinsichtlich der aus einer Verarbeitung der Vorbehaltsware resultierenden Forderung des Unternehmers. Andere Verfügungen als die genannten darf der Unternehmer nicht treffen, insbesondere die Vorbehaltsware nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

5.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

5.7 Übersteigt der Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten 10% unserer Forderungen, geben wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl Sicherheiten bis zum Erreichen dieser Deckungsgrenze frei.


6. Gewährleistung

6.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.2. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware bzw. unserer Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

6.3. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die
Ware bei Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich bei Kunden, die Unternehmen sind, auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Ziffer 7.3 bleibt unberührt.

6.4. Die Verfristung verschuldensunabhängiger Ansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt,
Minderung) des Kunden gegenüber uns richtet sich nach dieser Ziffer 6.4 wie folgt: Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Beim Verkauf gebrauchter Sachen an Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware; gegenüber Unternehmens ist die Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen.

6.5 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.


7. Haftung, Verjährung

7.1. Bei leicht fahrlässigen Pfl ichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pfl ichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspfl ichten nicht. Der Kunde ist im Rahmen seiner Schadensminderungspfl icht verpfl ichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden bzw. so gering wie möglich zu halten.

7.2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Entgegennahme unserer Leistung. Dies gilt nicht wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

7.3. Sämtliche der in diesen AGB vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens, sowie bei Verletzung einer ausdrücklich gewährten verschuldensunabhängigen Garantie.


8. Pfandrecht, Datenschutz

8.1 Der Kunde räumt uns hiermit ein Pfandrecht an denjenigen seiner Sachen ein, die mit seinem Willen in unseren Besitz gelangen, um den Auftrag auszuführen; das Pfandrecht besteht hinsichtlich sämtlicher uns aus der Ausführung des Auftrags entstehender Forderungen.

8.2. Sofern Daten des Kunden personenbezogene Daten darstellen, verfahren wir mit diesen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes.


9. Gerichtsstand, Rechtswahl, salvatorische Klausel, Schriftform

9.1 Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

9.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

9.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

9.4. Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst. Nebenabreden haben die Vertragsparteien nicht getroffen.